…you do not talk about censorship.

Beim Inhaber der Domain wikileaks.de wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wikileaks, für die, die noch nicht davon gehört haben, ist eine Organisation, die es Whistleblowern ermöglicht, anonym Dokumente zu veröffentlichen, welche im Interesse der Bevölkerung und einer freien Presse sind.

Auf deren Plattform wurden in letzter Zeit unter Anderem Listen von URLs veröffentlicht, die in anderen Staaten gesperrt werden. Eine Analyse der Daten – wie dies etwa von Florian Walther vom scusiblog durchgeführt wurde – ermöglicht es beispielsweise das Argument der Regierung zu entkräften, dass eine Zensur deshalb notwendig sei, da sich viele Server in Ländern befinden, in denen die Staatsanwaltschaft nicht handeln kann. Davon, dass ein Großteil der Listen wohl gar keine strafbaren Inhalte enthält, soll hier nicht einmal die Rede sein. Angeblich ist aber auch die Adresse eines Zahnarztes auf den Listen zu finden. Wir halten fest: Das Ausblenden wird für einfacher erachtet als das wirkliche Vorgehen gegen die Anbieter.

Den Vorwurf, sie unternehmen nichts, wollen sich die Behörden offenbar nicht gefallen lassen. Und wie zeigt man am besten, dass man wirklich gegen Kinderpornographie vorgeht? Richtig! Mit einer Hausdurchsuchung bei den Übeltätern! Nur das mit den Übeltätern müsste man jetzt noch hinkriegen. Denn statt die Einträge auf den Listen abzuarbeiten, schauen die lieber beim Domaininhaber der deutschen Wikileaks-Domain vorbei. Im Polizeiprotokoll ist zu lesen, wegen der Verbreitung pornographischer Schriften. Die, welche jetzt einwenden würden, dass die Veröffentlichung URL-Liste eine strafbare Handlung sein dürfte, wenn auch der Anteil des wirklich strafrechtlich relevanten Materials darauf noch so gering ist, die sollten sich darüber klar werden, dass nicht etwa die Server der Seite beschlagnahmt wurden, sondern der private Rechner des Betroffenen. Ansonsten ist alles wohl ein vollständig an den Haaren herbeigezogener Vorwurf, der nur Kritiker abschrecken sollte. Und natürlich war auch Gefahr im Verzuge, weshalb man nicht mehr die Zeit hatte, einen Richter um die Genehmigung der Durchsuchung zu ersuchen. Laut Domaininhaber blieb nicht einmal die Zeit für eine Belehrung.

Was letztendlich die Ursache für solche Aktionen ist, bleibt wohl weiter unbeantwortet. Noch will ich mich an Hanlon’s Razor halten. Aber es ist bemerkenswert, wie manche Themen bewirken, dass bei etlichen Leuten sich spontan der Verstand verabschiedet.

Update: Udo Vetter vom law blog, der Anwalt des Betroffenen fasst die Anschuldigungen zusammen:

Theodor R. wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten. Und zwar dadurch, dass er seine Domain wikileaks.de schlicht und einfach auf die Internetseite wikileaks.org umleitet.